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Regulierungskosten

Regulierungskosten


Schweizerischer Gewerbeverband sgv
Union suisse des arts et métiers usam
Unione svizzera delle arti e mestieri usam

Regulierungskosten

Rückblick: Resolution Schweizerischer Gewerbekongress 2010

Mittels einer Studie und umfangreichen Grundlagenarbeiten hat der sgv nachgewiesen, dass die Regulierungskosten rund 10% des BIP betragen. Sie verhindern nachhaltiges Wachstum, gefährden Arbeitsplätze und missachten den unverzichtbaren, gesellschaftspolitischen Beitrag, den die KMU Tag für Tag leisten.

Im Umkehrschluss bedeutet das: Wenn Regulierungskosten abgebaut werden, haben Unternehmen weniger Kosten und damit mehr freie Mittel. Diese Beträge fliessen dann in die eigentliche wirtschaftliche Tätigkeit der Firma als Investition, Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und Markterweiterung. Mit diesen frei gewordenen Mitteln können Unternehmen aus eigener Kraft wachsen. Die Senkung von Regulierungskosten kurbelt die Wirtschaft insgesamt an.

Der Schweizerische Gewerbekongress vom 28. Mai 2010 hat eine Resolution verabschiedet, mit der der Abbau drückender Regulierungskosten in den KMU verlangt wird. Damit sollten Voraussetzungen geschaffen werden, um die Schweizerische Volkswirtschaft nachhaltig auf Wachstumskurs zu bringen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Konkret wurden folgende sechs Forderungen aufgestellt:

  1. Reduktion der Regulierungskosten um netto 20% bzw. um 10 Milliarden Franken bis 2018: Bestehende Regelungen dürfen nicht länger durch neue ersetzt werden, ohne dass dadurch eine Netto-Reduktion der Regulierungsdichte realisiert wird.
  2. Systematische Messung der gesamten Regulierungskosten: Der Bundesrat wird aufgefordert, die Schweizerische Gesetzgebung einer Regulierungskostenmessung zu unterziehen und die entsprechenden Gesamtkosten auszuweisen.
  3. Systematische Erfassung neuer Regulierungskosten: Bei jeder neuen Regelung (Gesetz, Verordnung) auf Bundesebene muss neu eine systematische Messung der Regulierungskosten mit Hilfe der RKM-Methode vorgenommen werden. Insbesondere sind ihre Auswirkungen auf die KMU zu würdigen.
  4. Führen einer verwaltungsunabhängigen KMU-Regulierungskontrollinstanz: Wenn ein neuer Gesetzes- oder Verordnungsentwurf zusätzliche administrative Kosten für KMU verursacht, muss dieses Gremium das Projekt an die Verwaltung zur Überarbeitung zurückweisen können.
  5. Einführung der «Sunset Legislation» auf Bundesebene: Gesetze und Verordnungen sind zeitlich zu limitieren. Aufgrund der Erfahrungswerte kann eine periodische Evaluation der Wirkung, der Effizienz und vor allem der Notwendigkeit von Regulierungen vorgenommen werden.
  6. Einbezug von Kantonen und Gemeinden: Kantone und Gemeinden sind aufgerufen, die vorstehenden Forderungen in ihrem Verantwortungsbereich ebenso umzusetzen.

Um den Auftrag des Gewerbekongresses zu erfüllen haben sgv und verschiedene KMU-Vertreterinnen und -Vertreter im Parlament Vorstösse angeregt und eingereicht. Einige davon betrafen die Senkung spezifischer administrativer Aufgaben, etwa die Reduktion der statistischen Umfragen, die Vereinfachung der AHV-Abrechnung oder die Digitalisierung der Meldeverfahren. Andere wagten einen grossen Wurf, die Einführung einer Regulierungskostenbremse.


Die Regulierungskosten belaufen sich auf 10% des BIP und kosten uns Stand 2022 70 Milliarden Franken...pro Jahr!


Wichtige Hürden sind überwunden und der Kampf geht weiter

Der grosse Wurf ist unterwegs. Das Parlament hat eindeutig seinen Willen festgehalten, eine solche Bremse analog der Ausgaben- und Schuldenbremse einzuführen. Der Bundesrat hat daraufhin zwei Vorlagen ausgearbeitet. Ein Unternehmensentlastungsgesetz soll bestehende Regulierung abbauen. Die Regulierungskostenbremse soll künftige Regulierung einem besonderen parlamentarischen Verfahren unterstellen. Wenn mehr als 10'000 Firmen von einer Regulierung betroffen sind, braucht es zu ihrer Annahme ein qualifiziertes Mehr in den eidgenössischen Räten.

Die Botschaft des Bundesrates wird im Jahr 2022 publiziert. Doch es braucht weiterhin Ausdauer und Beharrlichkeit. Der sgv lässt sich nicht beirren und hält am Auftrag des Kongresses eisern fest. Nur so gelingt Interessenspolitik.

«Last but not least müssen wir uns unbedingt für die administrative Entlastung der Unternehmen einsetzen. Ich weiss, dass dieser Punkt dem sgv besonders am Herzen liegt.»
Bundesrat Guy Parmelin an der gewerblichen Winterkonferenz 2020

Denn gewonnen haben wir noch nicht vollständig. Wenn der Bundesrat die Botschaft an die Räte eröffnet, findet eine nochmalige parlamentarische Beratung statt. Da die Regulierungs­kosten­bremse ein wichtiges Anliegen ist, wird sie auf der Ebene der Verfassung umgesetzt. Dafür braucht es eine Volksabstimmung und die gilt es unbedingt zu gewinnen.

Die Ausarbeitung der Regulierungskostenbremse durch den Bundesrat ist ein wichtiger Erfolg für die politische Arbeit des sgv. Um den Erfolg aber in die Praxis umzusetzen, müssen Parlament und Volk von den konkreten Vorlagen überzeugt werden.

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