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Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik


Schweizerischer Gewerbeverband sgv
Union suisse des arts et métiers usam
Unione svizzera delle arti e mestieri usam

Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

In den letzten drei Jahren sind sozialpartnerschaftlich, das heisst unter starker Mitwirkung des sgv auf dem Verordnungsweg verschiedene Arbeitsrechtsflexibilisierungen realisiert worden. So können in der Gastronomie neu Mitarbeitende an sieben Tagen in Folge beschäftigt werden. IKT-Unternehmen können ihre Mitarbeitenden neu auch an Sonntagen und in der Nacht bewilligungs­frei einsetzen, wenn ihre Arbeitstätigkeiten für die Behebung von Störungen oder für die Wartung von Netz- oder Informatikinfrastruktur notwendig sind. Auch in der Bau-, der Fleisch­ver­arbei­tenden, der Bäckerei- und Confiseriebranche konnten Flexibilisierungen erreicht werden. Weitere Projekte sind bereits angestossen.

Erfolgreich durch die Pandemie

Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik setzte sich der sgv in den Pandemiejahren für eine wirksame Hilfe bei der Kurzarbeitsentschädigung ein. Die 2020-2022 durch die Corona-Pandemie stark herausgeforderten Unternehmen konnten dank ausgebauten Kurzarbeitsentschädigungen ihre Lage etwas entschärfen. Der sgv setzte sich dafür ein, dass das summarische und vereinfachte Verfahren zur Kurzarbeitsentschädigung (KAE) zuletzt bis Ende März 2022 immer wieder verlängert wurde. Ebenso setzte sich der sgv für eine Ausweitung des Anspruchs auf KAE für Lernende sowie Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmer auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen ein. 


5 branchenspezifische Projekte zur Flexibilisierung des Arbeitsrechts konnten in den letzten drei Jahren auf sozialpartnerschaftlichem Weg realisiert werden.


Familienpolitik

Im Frühjahr 2013 hat sich der sgv an vorderster Front hat sich erfolgreich gegen eine neue Verfassungsbestimmung eingesetzt, die dem Bund im Bereich der Familienpolitik neue Kompetenzen und Aufgaben übertragen hätte. Die bewährte Rollenverteilung zwischen Bund und Kantonen wäre damit unnötig gestört worden. Gemäss konservativen Schätzungen können dank des Neins des Souveräns langfristig jährliche Mehrausgaben von rund 4 Milliarden Franken verhindert werden.

Entschärfung ASA-Richtlinie

Als einziger Dachverband der Wirtschaft hat sich der sgv dafür eingesetzt, den Geltungsbereich der ASA-Richtlinie (Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit) bei deren Überarbeitung einzuschränken. Nach der Androhung eines Boykotts aller Arbeitssicherheitsbemühungen durch den sgv schwenkte die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS auf die Forderungen des sgv ein. Gemäss Aussage der EKAS hat die Neuausrichtung der ASA-Richtlinie zur Folge, dass rund 260'000 Betriebe nicht mehr unter deren Geltungsbereich fallen. Diese Betriebe wurden sowohl administrativ als auch finanziell entlastet.

Beitragssatz der AHV für Selbständigerwerbende

Bei jeder neuen AHV-Revision - so auch bei der AHV 21 - wird versucht, den Beitragssatz der Selbständigerwerbenden um 0,6% auf jenen der Erwerbstätigen anzuheben und die sinkende Skala (noch tiefere Beitragssätze bei ganz tiefen Einkommen von Selbständigerwerbenden) abzuschaffen. Insbesondere auch dank dem massiven Widerstand des sgv konnten diese Vorstösse bisher immer abgewehrt werden. Wären diese Anliegen umgesetzt worden, hätten die Selbständigerwerbenden heute Jahr für Jahr gegen 500 Millionen CHF an zusätzlichen AHV-Beiträgen abzuliefern (je rund 250 Millionen Franken für die Abschaffung des tieferen Beitragssatzes sowie für die Aufhebung der sinkenden Skala).

«Das bewährte Dreisäulenprinzip muss unsere Altersvorsorge sichern.»

Revision Unfallversicherungsgesetz

Der sgv hat massgeblich den Sozialpartnerkompromiss mitgestaltet, mit dem das Unfallversicherungsgesetz einer schlanken Revision unterzogen werden soll. Die Revision sieht unter anderem vor, dass die heutigen Überentschädigungen bei den Unfallversicherungsrenten im AHV-Alter in einem verträglichen Rahmen abgebaut werden. Dank dieser Korrektur können die Ausgaben der Suva um ca. 10 Millionen Franken, beziehungsweise die der privaten Versicherer um ca. 5 Millionen Franken verringert werden. Dies entspricht bei der Suva und den privaten Versicherern etwa 0,25-0,5 Prozent des Nettoprämienvolumens. Neu wird eine Ereignislimite für Grossereignisse eingeführt. Diese hat zur Folge, dass die Kosten für Rückversicherungen spürbar reduziert werden können, was die Prämienzahler entsprechend entlastet.

Substanzielle Kosteneinsparungen in der Altersvorsorge

Der sgv hat sich stark dafür eingesetzt, dass die Mehrwertsteuersätze im Rahmen der AHV 21 «bloss» um 0,4% und nicht wie vom Bundesrat beantragt um 0,7% erhöht werden. Dem Grundsatz der Opfersymmetrie wird damit weitaus stärker Rechnung getragen. Die um 0,3% verringerte Erhöhung der Konsumsteuer entlastet die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Betriebe um jährlich rund 1,2 Milliarden Franken. Im Rahmen der BVG-Reform hat der sgv einen entscheidenen Beitrag dazu geleistet, dass sich das Parlament vom sogenannten Sozialpartnerkompromiss distanzierte. Dieser Ansatz hätte zur Folge gehabt, dass zusätzliche 0,4 Lohnprozente eingefordert werden. Der nun vom Parlament verfolgte Ansatz wird auch Mehrkosten mit sich bringen. Diese können aber zumindest partiell aus aufgelösten Rückstellungen gedeckt werden. Gesamthaft darf auf mittlere und längere Sicht mit einer Entlastung der Betriebe und der Arbeitnehmenden von jährlich rund einer Milliarde Franken gerechnet werden.

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